,

Alte Coronamaßnahmen – Schließung der Anlage

Leider müssen wir kurzfristig schlechte Nachrichten überbringen:

Der gesamte Tennisbetrieb auf unserer Anlage ist für den November 2020 nun doch untersagt!

Die Hessische Landesregierung hat am 03. November 2020, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November 2020 und bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen.

Am vergangenen Freitag (30.10.2020) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Ländern veröffentlicht. Wie bereits früher informiert, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen (Einzel) möglich.

Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden! 

In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich: „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“ 

Was bedeutet das nun für das Tennistraining und Hallenbuchungen?

Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt! 

Leider ist damit das Angebot der Hallenbuchung für die Jugendlichen ebenfalls abgesagt.

Wir sind sehr betroffen von dieser unerwarteten und kurzfristigen Änderung. Dennoch werden wir diese Regelung vollständig umsetzen. Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns wieder.

Der Vorstand